Schuldinterlokut

Schuldinterlokut
Schuld|interlokut
 
[zu lateinisch interloqui »eine Einrede machen«] das, -s/-e, eine Art Zwischenurteil in der Hauptverhandlung des Strafprozesses, in dem nach einer Beweisaufnahme festgestellt wird, dass der Angeklagte sich der ihm vorgeworfenen Tat schuldig gemacht hat. Im zweiten Teil der Hauptverhandlung wird dann unter sorgfältiger Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters über die Rechtsfolge verhandelt. Der deutsche Strafprozess (Hauptverhandlung) kennt bisher kein Schuldinterlokut. Doch ist seine Einführung eine oft erhobene Reformforderung, um v. a. eine dem Interesse an der Resozialisierung des Täters gerecht werdende Festsetzung der Sanktion zu erreichen.

Universal-Lexikon. 2012.

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